AGB

AGB von WALD-SEIN

1       Tätigkeitsfeld

Wald-sein, Marianne Blaser Bern & Langnau ist in der Durchführung von Waldbaden Shinrin-Yoku Kursen tätig.

2       Geltungsbereich

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen der Anbieterin (nachfolgend Anbieterin) und Teilnehmer/innen (nachfolgend Privatkunde) oder geschäftlichen Auftraggebern (nachfolgend Geschäftskunde). Diese AGB sind Bestandteil jeder Offerte der Anbieterin. Mit der Annahme einer Offerte akzeptiert der Kunde diese AGB. Es gilt die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Version der AGB. Allfällige Änderungen der AGB im Einzelfall bedürfen der Schriftform.

3       Vertragsschluss
3.1   Privatkunden

Die Anmeldung zu einer Veranstaltung ist jederzeit möglich.

Die Anmeldung ist für den Anmelder verbindlich.

Die Anmeldung erfolgt in der Regel durch den Privatkunden direkt bei der Anbieterin.

Nach Eingang der Anmeldung versendet die Anbieterin eine Anmeldebestätigung. Mit dem Versand der Anmeldebestätigung kommt der Vertrag zustande und es wird für Privatkunden ein Platz verbindlich reserviert.

Veranstaltungen haben in der Regel eine Mindestteilnehmerzahl und eine maximale Teilnehmerzahl. Diese werden auf der Website der Anbieterin kommuniziert. Der Vertrag steht unter der auflösenden Bedingung, dass die Mindestteilnehmerzahl am Stichtag erreicht wird.

Die Kursplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben, jedoch unter Vorbehalt der rechtzeitigen Zahlung. Bei ungenügenden Anmeldungen wird der Kurs in der Regel auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Die Benachrichtigung über eine Verschiebung des Kurses erfolgt spätestens 20 Kalendertage vor Kursbeginn. Findet der Kurs nicht statt, wird nach Wahl des Kunden eine Umbuchung vorgenommen, oder das bereits bezahlte Kursgeld vollumfänglich zurückerstattet.

3.2   Geschäftskunden

Die Anbieterin erstellt für Geschäftskunden eine individuell ausgearbeitete Offerte, basierend auf der konkreten Anfrage des potenziellen Geschäftskunden und basierend auf den aktuell geltenden Honorar-Ansätzen der Anbieterin (auf Anfrage werden diese gerne vorgängig mitgeteilt). Vorgelegte Offerten behalten Ihre Gültigkeit, wenn nicht ausdrücklich auf der Offerte anders vermerkt, für 20 Kalendertage. Sämtliche in der Offerte aufgeführten Leistungen sind bindend und integraler Bestandteil des Angebots. Die Auftragserteilung durch den Geschäftskunden erfolgt durch die Unterzeichnung der vorgelegten Offerte durch den Geschäftskunden.

Wenn nichts anderes vereinbart ist, erfolgt das Teilnehmermanagement durch den Geschäftspartner selbst. Anderslautende Vereinbarungen müssen im Vertrag vermerkt sein. Auch die Teilnehmerzahlen werden, immer in Absprache mit der Anbieterin durch den Auftraggeber/Geschäftskunden festgelegt.

4       Entgelt
4.1   Privatkunden

Die von der Anbieterin publizierte Teilnahmegebühr für ein Angebot, eine Veranstaltung, versteht sich inklusive der MWST und enthält die in der Ausschreibung genannten Leistungen. Nie inbegriffen in den Teilnahmegebühren sind die Reisekosten der Teilnehmer/Innen. Übernachtungs- und Verpflegungskosten der Teilnehmenden sind immer gemäss Ausschreibung auf der Website der Anbieterin und sind, wenn nicht ausdrücklich erwähnt, nicht im Kurspreis inklusive.

4.2   Geschäftskunden

Das Entgelt für Geschäftskunden bemisst sich nach der individuell ausgearbeiteten Offerte der Anbieterin.

5       Zahlungskonditionen
5.1   Privatkunden
5.1.1      Schnupperkurse und kurze Kurse

Bei Schnupperkursen und Kursangeboten welche maximal 1 Tag dauern, werden die Kursgebühren mit der schriftlichen Bestätigung durch die Anbieterin fällig. Sie sind spätestens 10 Tage nach Erhalt der Teilnahmebestätigung und der Rechnung auf das von der Anbieterin angegebene Konto einzuzahlen.

Bei kurzfristigen Einschreibungen (10-4 Tage vor Kursbeginn) ist die Kursgebühr sofort, bzw. mindestens 2 Tage vor dem Kursdatum auf das von der Anbieterin angegebene Konto einzuzahlen.

Bei noch kurzfristigeren Anmeldungen (3 bis 1 Tag) ist die Kursgebühr am Kurstag BAR zu bezahlen.

5.1.2      Allgemeines

Werden die obengenannten Zahlungsfristen nicht eingehalten, kann der Veranstaltungsplatz durch die Anbieterin weitergegeben werden.

Generell gilt: Das Nichtbezahlen des Kursgeldes gilt nicht als Abmeldung.

Das Nichterscheinen (unabhängig vom Grund) an einem Kurs entbindet nicht vom Bezahlen des geschuldeten Kursgeldes.

Barzahlung ist nur bei Schnupperkursen und nach Abmachung mit der Anbieterin in Ausnahmefällen möglich.

5.2   Geschäftskunden

Aufträge von Geschäftskunden werden in der Regel nach Durchführung des Anlasses in Rechnung gestellt. Die Rechnung ist vom Geschäftskunden innert 10 Tagen nach Erhalt und ohne Abzüge auf das von der Anbieterin kommunizierte Konto zu begleichen.

Bei Erstkunden darf die Anbieterin nach Vertragsabschluss eine Anzahlung in der Höhe von maximal 30% des vereinbarten Honorars erheben.

6       Absagen oder Änderung durch den Kunden
6.1   Privatkunden

Schriftliche Kursanmeldungen sind verbindlich. Eine Abmeldung aus einem Kurs ist nicht nur mit administrativem Aufwand verbunden, sondern der Veranstaltungsplatz wurde reserviert und kann u.U. nicht weiter besetzt werden. Stornierungen resp. Abmeldungen von einer gebuchten Veranstaltung müssen immer schriftlich (per E-Mail oder auf dem Postweg) und innerhalb der unten aufgeführten Frist erfolgen.

Sofern nichts anderes angegeben, gelten bei Stornierungen durch die Teilnehmenden folgende Annullationsgebühren:

  • Bei einmaligen Schnupperkursen und Halbtageskursen:
  • Bei Rücktritt von mehr als 3 Werktagen vor der Veranstaltung entstehen keine Kosten.
  • Bei Rücktritt ab 3 Werktagen vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen ist die volle Teilnahmegebühr fällig.
  • Bei Absage aufgrund von Krankheit oder Familiären Situationen wird ein Gutschein für einen anderen Kurs ausgestellt.
  • Bei Tageskursen und längeren Formaten
  • Bei Rücktritt von mehr als 31 Kalendertagen vor der Veranstaltung: CHF 30.00 Aufwandpauschale
  • Bei Rücktritt von 30 bis 15 Kalendertagen vor der Veranstaltung: 50% der Kurskosten
  • Bei Rücktritt von weniger als 15 Kalendertagen: Die volle Kursgebühr ist fällig.
  • Bei Absage aufgrund von Krankheit oder Familiären Situationen wird ein Gutschein für einen anderen Kurs ausgestellt.
6.2   Geschäftskunden

Bei Stornierung der vertraglich festgehaltenen Vereinbarungen durch den Geschäftskunden gelten folgende Bedingungen:

  • Bei Rücktritt von mehr als 30 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn:
  • Es wird eine Aufwandpauschale von CHF 350.00 fällig. Weiter gilt: Allenfalls bereits geleistete Aufwände – z.B. Sitzungen, Rekognoszierung vor Ort, Konzeptentwicklung etc. und die damit entstandenen Spesen werden gemäss effektivem Aufwand und den geltenden Stunden-Honoraransätzen der Anbieterin vollumfänglich in Rechnung gestellt und sind spätestens 10 Tage nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig.
  • Bei Rücktritt zwischen 30 und 20 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn wird 50% des vertraglich vereinbarten Gesamtbetrages fällig.
  • Bei Rücktritt von weniger als 20 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn ist die volle vertraglich vereinbarte Auftragssumme fällig.
7       Absagen oder Änderung durch die Anbieterin
7.1   Allgemeines

Die Anbieterin behält sich aus organisatorischen Gründen vor, Kurse, Veranstaltungen zeitlich zu verschieben oder zusammenzulegen und in Ausnahmefällen den Durchführungsort zu ändern.

Fällt eine Kursleitung kurzfristig aus, kann das Veranstaltungsprogramm zeitlich umgestellt oder eine Stellvertretung eingesetzt werden.

7.2   Absage wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl

Wird die geforderte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann die Anbieterin den Kurs oder die Veranstaltung wie folgt absagen, sofern in der Ausschreibung nicht anders angegeben:

  • Bis 31 Kalendertage vor Kurs- bzw. Veranstaltungsbeginn (bei Veranstaltungen von mehr als 3 Tagen)
  • Bis 10 Kalendertage vor Kurs- bzw. Veranstaltungsbeginn der Tagesveranstaltungen

Im Fall einer Absage einer Veranstaltung / eines Kurses können die Teilnehmer zwischen der Teilnahme an ersatzweise angebotenen Terminen und der Rückerstattung eventuell schon überwiesener Teilnahmegebühren wählen. Im Fall der ersatzlosen Absage einer Veranstaltung werden bereits überwiesene Teilnahmegebühren vollumfänglich zurückerstattet.

7.3   Absage aus anderen Gründen

Ein Kurs / eine Veranstaltung kann jederzeit infolge von spezifischen Wetterkonditionen im Wald, höherer Gewalt, Streiks, Unruhen, behördlicher Massnahmen oder anderen Gründen abgesagt werden, welche die Durchführung verunmöglichen, gefährden oder erheblich erschweren.

Bei Ausfall auf Grund von Erkrankung/Unfall eines Kursleiters/Referenten behält sich die Anbieterin vor, die Veranstaltung örtlich und/oder zeitlich zu verlegen, einen anderen Kursleiter/Referenten ersatzweise einzusetzen oder die Veranstaltung abzusagen.

Im Fall einer örtlichen oder zeitlichen Verlegung einer Veranstaltung können die Teilnehmer zwischen der Teilnahme an dem ersatzweisen angebotenen Termin und der Rückerstattung eventuell schon überwiesener Teilnahmegebühren wählen. Im Fall der ersatzlosen Absage einer Veranstaltung werden bereits überwiesene Teilnahmegebühren vollumfänglich zurückerstattet.

7.4   Keine weitergehenden Ansprüche

Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers, insbesondere Schadensersatzansprüche (insbesondere Stornogebühren für Reise oder Hotelkosten) bei Änderungen oder Absage einer Veranstaltung bestehen nicht. Die Stornierungs- und Änderungsbedingungen gelten für Privat- und Geschäftskunden gleichermassen.

8       Versicherung

Die Versicherung ist Sache der Teilnehmenden. Jede/r Teilnehmer/In muss selbständig eine ausreichende Kranken- und Unfallversicherung abgeschlossen haben.

9        Haftungsausschluss

Die Anbieterin haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit, für Folgeschäden, für mittelbare Schäden, für entgangenen Gewinn oder für Handlungen ihrer Hilfspersonen. Die Anbieterin übernimmt keine Haftung für private Gegenstände oder Wertsachen, welche die Teilnehmenden an die Veranstaltungen mitbringen. Ein Grossteil der Veranstaltungen findet im Wald statt; die Teilnehmenden müssen sich entsprechend vorbereiten, kleiden und vorsichtig verhalten. Die Anbieterin übernimmt insbesondere keine Haftung für Gefahren, die beim Aufenthalt im Wald auftreten können.

10     Gesundheitliche Probleme und Schwangerschaft

Gesundheitliche Probleme und Schwangerschaft sind der Anbieterin bei der Kursanmeldung oder spätestens 5 Tage vor Kurs- oder Ausbildungsbeginn zu melden. Dies gilt insbesondere für Allergien und Herz-Kreislauf Beschwerden, Gelenkprobleme, Verletzungen und für psychische Erkrankungen.
In diesen Fällen tragen die Teilnehmer die Verantwortung die Teilnahme an der Veranstaltung mit einer medizinischen Fachperson vor dem Besuch der Veranstaltung abzuklären und allfällig nötige Notfallmedikamente sind von den Teilnehmenden zur Veranstaltung mitzubringen. Das Formular «Gesundheitsdeklaration» ist wahrheitsgetreu auszufüllen und der Anbieterin vor der Veranstaltung zuzustellen.

11    Datenschutz

Die Anbieterin verpflichtet sich, Personendaten von Kunden durch angemessene technische und organisatorische Massnahmen zu schützen. Sie bearbeitet die vom Kunden übermittelten Personendaten zur Abwicklung des Vertrages und zur Übermittlung an allfällige Leistungserbringer für die gebuchten Veranstaltungen. Der Teilnehmer erklärt sich mit diesen Datenbearbeitungen und – bekanntgaben einverstanden.

Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmer, Personendaten anderer Teilnehmer weder an Dritte weiterzugeben noch für persönliche Werbezwecke zu verwenden.

12    Änderungen

Programm- und Preisänderungen zukünftiger Kurse sowie Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben vorbehalten.

13    Weiteres

Die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag dürfen weder ganz noch teilweise ohne schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei abgetreten oder in sonstiger Weise auf Dritte übertragen werden.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Lücke aufweisen, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der fehlenden oder unwirksamen Bestimmung gilt eine Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien ursprünglich beabsichtigten, wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

14    Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die ausschliessliche Zuständigkeit der Gerichte in Bern & Langnau vereinbart.

Dieser Vertrag untersteht schweizerischem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht).

 

Bern, 1.April 2024